Leichtflüssigkeitsabscheider (Lfa) als Rückhalteanlagen für wassergefährdende Stoffe

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Leichtflüssigkeitsabscheider (Lfa) als Rückhalteanlagen
für wassergefährdende Stoffe
 - Wiederholungsseminar aus 2020

Aktuelle Anforderungen gem. neuer TRwS 781

Leichtflüssigkeitsabscheider (Lfa) dienen der betrieblichen Vorreinigung von ölhaltigem Abwasser. Die konstruktiven Eigenschaften von Lfa ermöglichen hierbei zusätzlich auch eine Verwendung dieser Anlagen zur Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen.

Anforderungen sind grundlegend in der 2017 erstmals bundeseinheitlich abgestimmten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) formuliert. 

In der Folge wurde die zugehörige Technische Regel wassergefährdende Stoffe – Tankstellen für Kraftfahrzeuge (TRwS 781) neu überarbeitet und im Dezember 2018 veröffentlicht. Hieraus ergeben sich wesentliche Änderungen auch für den Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheider als Rückhalteanlagen.

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