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Dr. iur. Adrian Bieri
Bratschi AG
Rechtsanwalt, Partner
Leiter Practice Group Immaterialgüter, Technologie und Datenschutz
MLaw, Rechtsanwältin
Das neue Datenschutzgesetz sieht nicht bei allen Verstössen strafrechtliche Sanktionen vor, sondern nur bei bestimmten Pflichten. Zu diesen Pflichten zählen die Informationspflicht, die Pflicht zum Abschluss von Auftragsbearbeitungsvereinbarungen bei einer Auftragsbearbeitung und bestimmte Pflichten bei Auslandsdatentransfers (Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit hatten wir bereits bei unserer letzten Treffpunktveranstaltung näher angeschaut). Konkret werden wir im Zusammenhang mit diesen für Unternehmen zentralen Pflichten des neuen Gesetzes auf folgende Themen eingehen:
• Datenschutzerklärung: Weshalb, wann und welche Informationen müssen gegeben werden?
• Auftragsbearbeitungsvereinbarung: Wann braucht es eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung? Was muss mindestens geregelt werden? Auf was sollten Unternehmen in Auftragsbearbeitungsvereinbarungen achten?
• Auslandsdatentransfers: Wann liegt eine Auslandsdatenbekanntgabe vor? Wann braucht es bei Auslandsdatentransfers überhaupt besondere Massnahmen? Welche Massnahmen kommen in Frage?