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MK DIGITAL HEILBERUFE: Arbeitsrecht für die Arztpraxis und Zahnarztpraxis
Ihre Referenten:
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt Alexander Helle unsere Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen des Arzthaftungsrechts sowie des Vertragsarztrechts. Herr Helle verfügt neben Expertise im Bereich des Arzthaftungsrechts auch über umfangreiche Prozesserfahrung. Regelmäßige Fortbildungen im Medizinrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht, wie auch im gesamten Arbeitsrecht garantieren unserer Mandantschaft eine hohe Qualität der Rechtsberatung.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Helle Einrichtungen im Gesundheitswesen, große öffentlich-rechtliche Körperschaften, mittelständische Unternehmen, politische Stiftungen, Verbände und Botschaften in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Auch Chefärzte, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer zählen zu seinen Mandanten.
Aufgrund der besonderen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht berät Herr Helle die Schnittstelle des Arbeits- und Medizinrechts im Gesundheitssektors. Insbesondere im Chefarztrecht, welches sowohl arbeitsrechtliche als auch medizinrechtliche Expertise erfordert, ist Herr Helle als Berater tätig.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Dr. Christopher Liebscher bundesweit für in- und ausländische Mandanten tätig. Er leitet unser Dezernat Arbeitsrecht am Standort Berlin und berät Einrichtungen im Gesundheitswesen, Krankenhäuser, große öffentlich-rechtliche Körperschaften, mittelständische Unternehmen, politische Stiftungen, Verbände und Botschaften in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Auch Chefärzte, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer zählen zu seinen Mandanten.
Eine besondere Spezialisierung bildet die arbeits- und medizinrechtliche Beratung im Gesundheitssektor. Dr. Liebscher, der über die Doppelqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht verfügt, berät mehrere Spitzenorganisationen im deutschen Gesundheitswesen. Insbesondere im Chefarztrecht, welches sowohl arbeitsrechtliche als auch medizinrechtliche Expertise erfordert, ist Dr. Liebscher bundesweit als Berater tätig.
Jede niedergelassene Ärztin/Zahnärztin und jeder niedergelassene Arzt/Zahnarzt ist gleichzeitig Arbeitgeber/in. Der richtige Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Praxis ist ein wesentlicher Erfolgs- und Kostenfaktor für die niedergelassene Tätigkeit. Dabei treten im Alltag die verschiedensten rechtlichen Fragen auf, die sich für den Praxisinhaber als Fallstricke erweisen können. Mit der seit einigen Jahren bestehenden Möglichkeit, auch Ärzte/Zahnärzte in der Praxis anstellen zu können, erhöht sich die Bedeutung des Arbeitsrechts in der Arztpraxis weiter.
Unsere Veranstaltung gibt einen Überblick über typische arbeitsrechtliche Fragen in der Arzt- und Zahnarztpraxis sowie die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Folgende Themen werden schwerpunktmäßig behandelt:
- die Befristung des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
- die wichtigsten Inhalte des Arbeitsvertrages
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Mutterschutz und Elternzeit
- die Rückzahlung von Fortbildungskosten
- Sonderthema: Arbeitnehmerdatenschutz
Neben unserem Vortrag soll das Praxisseminar insbesondere dazu dienen, dass Sie Fragen stellen, wir Lösungen aufzeigen, verbunden mit einer hoffentlich lebendigen Diskussion.