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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Neue Düsseldorfer Tabelle 2022 - 2023
Neu sind die an die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (BGBl. 2021 I 5066) angepassten Unterhaltssätze, ebenso wie die nunmehr bundesweit einheitliche Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus von 1/10. Auch die seit dem Beschluss des BGH vom September 2020 viel diskutierte Fortschreibung bei höheren Einkünften wurde in der 2022er Fassung berücksichtigt. Die Tabelle sieht ab kommendem Jahr 15 statt bisher 10 Einkommensgruppen vor.
Monatlicher Mindest-Kinderunterhalt (bis 1.900 € Nettoeinkommen des*der Unterhaltspflichtigen)
Altersgruppe 0-5 Jahre
2021: 393 € | 2022: 396 € | 2023: 404 €
Altersgruppe 6-11 Jahre
2021: 451 € | 2022: 455 € | 2023: 464 €
Altersgruppe 11-17 Jahre
2021: 528 € | 2022: 533 € | 2023: 543 €